Für Kunden: In 2 Minuten Tracking TTDSG-konform einstellen

von | 11. Jul 2022 | 0 Kommentare

Am 1. Dezember 2021 tritt in Deutschland das Gesetz zur Regelung des Datenschutzes und des Schutzes der Privatsphäre in der Telekommunikation und bei Telemedien (TTDSG) in Kraft. Die Umstellungen für Kunden der easy Marketing GmbH fallen gering aus und sind leicht vorzunehmen. Die unten stehenden Grafiken könnt ihr mit einem Klick vergrößern.


Das TTDSG wird die deutschen Datenschutzgesetze auf den EU-Standard angleichen. Neben der DSGVO gibt es also eine neue gesetzliche Vorgabe, die im Affiliate- und Online-Marketing berücksichtigt werden muss. Das ist aber alles andere als kompliziert und in all unseren Systemen easy einzustellen. 

TTDSG aufs Wesentliche reduziert

Prinzipiell ändert sich durch das Inkrafttreten des TTDSG für alle Webseitenbetreiber oder Softwaresysteme nur eine grundlegende Sache: Wir dürfen ohne das Einverständnis des Nutzers keine Daten mehr auf seinem Endgerät speichern, also keine Cookies mehr setzen. Das TTDSG regelt die Datenspeicherung auf den Endgeräten der Nutzer und lässt sich für uns im Performance- und Affiliate-Marketing auf einen Satz reduzieren: Du sollst keine nicht unbedingt notwendigen Cookies setzen, wenn du keinen Consent hast. Das ist das erste Gebot im Online-Marketing-Testament ab Dezember 2021. Das zweite Gebot lautet: Wenn Du den positiven Consent eingeholt hast, dann ändert sich für dich gar nichts. Wir können also einen 40-seitigen Gesetzesentwurf auf für uns zwei wichtige Sätze reduzieren. 

Ttdsg Easy Info Consentpublisher

Wer sich weitergehend mit dem TTDSG beschäftigen und detaillierte Prozessgrafiken einsehen möchte, kann sich unser kostenloses eBook zum rechtssicheren Tracking unter dem TTDSG hier kostenlos herunterladen. Das eBook thematisiert auch viele Grundlagen wie das berechtigte Interesse aus der DSGVO oder die funktionsweise von Server-to-Server-Datenübermittlung. 

 

Einstellungen in der Software: In 2 Minuten TTDSG-konform

Unsere Systeme lassen sich mit wenigen Klicks in nicht mal 2 Minuten auf genau diese Regel einstellen. Die dementsprechende Einstellung dafür findet ihr im Kampagnenkontrollzentrum. Für Private Networks und Trackingweichen unterscheiden sich die Einstellungen. Wir beginnen mit den 2 Möglichkeiten für Private Networks.

Möglichkeit 1 bei Private Networks: Die Software speichert keine Cookies ab, der Advertiser nimmt die EMID auf und managed alles bei sich

Ttdsg Pvn 1

Wenn Möglichkeit 1 bei dir zutrifft, dann navigiere ins Kampagnenkontrollzentrum und setze den Mechanismus auf “EMID-Tracking Serversided + Clientsided (empfohlen), den Cookiemodus auf “Nur EMID-Übergabe” und den Tracking-Storage auf “Keine Speicherung / wird beim Advertiser gespeichert”. Diese Methode ist softwareseitig rechtssicher, da durch die Software gar nicht erst ein Cookie gesetzt wird.

Möglichkeit 2 bei Private Networks: Der Publisher übergibt den Consent an das easy.SYSTEM, bei positivem Consent setzt das System dann beim Klick den Cookie

Ttdsg Pvn 2
 
Sollte Möglichkeit 2 bei dir zutreffen, dann musst du die Einstellungen wie folgt vornehmen: Den Mechanismus stellt du auf “EMID-Tracking Serversided + Clientsided (empfohlen)”, den Cookiemodus auf “Nur Cookie-Setzung bei Consent” und Tracking-Storage auf “Cookie bei Consent”. Die EMID sollte auch in diesem Fall aufgenommen werden.

Trackingweiche rechtssicher einstellen

Wenn du eine Trackingweiche im Einsatz hast, dann findest du die passenden Einstellungen ebenfalls im Kampagnenkontrollzentrum. Die Einstellungen für eine rechtssichere Trackingweiche sehen so aus:

Ttdsg Tw 1

Solltet ihr euch wegen der richtigen Einstellung für Private Networks oder für Trackingweichen unsicher sein, dann wendet euch gerne an unseren Support. 

Das passiert, wenn es keinen Consent gibt

Aber: Gehen dann nicht alle Sales verloren, wenn die Nutzer dem Publisher keinen Consent erteilen? Nicht in jedem Fall. Wenn der Nutzer den Consent beim Publisher ablehnt, aber dann beim Advertiser zustimmt, haben wir hier im Nachgang doch noch die Einwilligung bekommen, dass wir Tracking-Daten schreiben dürfen. Das funktioniert so: Wenn die Nutzer beim Publisher den Consent ablehnen, übergeben unsere Systeme die ClickID (emid) ohne die Nutzung eines Cookies an den Advertiser. Erteilt der Nutzer nun dem Advertiser den Consent zur Datenspeicher- und Verarbeitung, so wird die übergebene ClickID erst jetzt in einem Cookie abgespeichert und mit den Daten des Nutzers zusammengeführt.

Es gibt also nur zwei kleine Änderungen: Die Übertragungsart der emid und den Zeitpunkt, an dem die Daten geschrieben werden. Voraussetzung für diese Art des Trackings ist immer die Speicherung der ClickID auf Seiten des Advertisers. Entweder über unseren eingebauten eatms-Tag, oder die übergebene ClickID wird auf Seiten des Advertisers selbstständig anders gespeichert und dann an unser System übergeben. Das Speichern auf Advertiserseite muss in jedem Fall sichergestellt sein, damit das Tracking auch in diesem Fall funktioniert.

Tracking ohne Consent stand jetzt nicht möglich

All das bedeutet aber zeitgleich auch: Wenn die Nutzer beim Publisher und beim Advertiser jeweils keinen Consent geben, dann ist das Tracking – stand jetzt – erstmal verloren und der Sale kann nicht mehr zurückverfolgt werden. Wir arbeiten aber branchenweit im Bundesverband Digitale Wirtschaft e.V. daran, auch für diesen Fall eine zuverlässige Lösung zu finden.

Consentsignale via TCF möglich

Die Consentsignale der Publisher können per easy-Standard (GET-Parameter: consent=1 an die Publisher-Tracking-Routinen), oder auch als TCF-String an unsere Systeme übergeben werden. Auch das TCF-Framework standardisiert die Datenübertragung zwischen einzelnen Touchpoints in der Werbekette, zum Beispiel zwischen Publisher, Advertiser und Affiliate-System. Mehr zum TCF-Standard gibt es in unserem Blog oder beim IAB Europe. Alle easy.SYSTEME sind TCF-zertifiziert und verarbeiten diese Art von Consentsignal schon heute.

Ttdsg Easy Info Noconsent

Grafiken herunterladen und teilen

Die Infografiken haben wir für euch hochauflösend in einem .pdf-Dokument zum herunterladen zusammengestellt. Teilt sie gerne mit euren Kolleginnen und Kollegen, wenn irgendwo noch Unklarheiten bzgl. des Trackings unter dem TTDSG herrschen. Bei weiteren Fragen steht euch unser Support mit Rat und Tat zur Seite.

Geschrieben von Kevin Lenk

Nach einer Ausbildung zum Fachinformatiker für Anwendungsentwicklung und anschließendem Journalismus-Studium ist Kevin im Online-Marketing heimisch geworden. Er ist unsere Schnittstelle zwischen Technik und Mensch.

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